Quereinstieg in die Sicherheitsbranche: So gelingt der Start
Kaum eine Branche ist so offen für Quereinsteiger wie die Sicherheit. Du brauchst keine Ausbildung, um zu starten – nur den passenden §34a-Nachweis und die persönliche Zuverlässigkeit. Diese Seite zeigt, welcher Weg zu deiner Situation passt.
Aktualisiert: August 2026
Kann ich ohne Ausbildung in der Sicherheit arbeiten?
Ja. Die Branche ist ausdrücklich für Quereinsteiger offen. Ein bestimmter Schul- oder Ausbildungsabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – entscheidend sind der §34a-Nachweis und die persönliche Zuverlässigkeit.
Viele Sicherheitskräfte sind über den Quereinstieg in den Beruf gekommen. Weil der Branche Personal fehlt, bilden zahlreiche Betriebe neue Kräfte selbst aus und übernehmen oft die Qualifizierung. Der Einstieg ist damit auch ohne einschlägige Vorerfahrung realistisch.
Was reicht gesetzlich für den Einstieg?
Das hängt von der Tätigkeit ab: Für allgemeine Bewachung genügt die §34a-Unterrichtung (40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten). Für bestimmte Tätigkeiten – etwa den Schutz vor Ladendieben oder die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken – ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
Für die spätere Beschäftigung gelten zusätzlich die Zuverlässigkeitsprüfung, grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise ein anerkannter Abschluss nach §8 BewachV sowie die Anmeldung durch den Arbeitgeber im Bewacherregister. Die genaue Abgrenzung zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung erklärt der Ratgeber §34a: Unterrichtung & Sachkundeprüfung.
Welcher Einstieg passt zu mir?
Das hängt von deinem Ziel ab: schnell starten, eine bestimmte Tätigkeit ausüben, vorhandene Praxis belegen oder langfristig einen Ausbildungsabschluss machen.
Was erwarten Arbeitgeber von Quereinsteigern?
Neben dem §34a-Nachweis meist eine positive behördliche Zuverlässigkeitsprüfung, Schichtbereitschaft, oft einen Führerschein und gute Deutschkenntnisse. Das sind Markterwartungen – nicht durchweg gesetzliche Pflichten.
Wichtig ist die saubere Trennung: Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, ein Mindestalter von grundsätzlich 18 Jahren bzw. ein anerkannter Abschluss nach §8 BewachV sowie die Anmeldung im Bewacherregister durch den Arbeitgeber) gelten immer. Darüber hinausgehende Wünsche – Führerschein, Erfahrung, Fremdsprachen – sind Auswahlkriterien der Arbeitgeber, die deine Chancen erhöhen, aber keine Zulassungsvoraussetzung sind.
Quereinstieg Schritt für Schritt
- Ziel klären. Allgemeine Bewachung oder bestimmte Tätigkeit? Danach richtet sich der nötige Nachweis.
- §34a-Nachweis machen. Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der IHK; auf die Prüfung bereiten z. B. Anbieter wie die DEKRA Akademie vor.
- Zuverlässigkeit & Bewacherregister. Die positive behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt im Zuge der Beschäftigung; die Anmeldung im Bewacherregister nimmt der Arbeitgeber vor.
- Gefunden werden. Profil anlegen, Qualifikation und Region eintragen – passende Sicherheitsdienste melden sich.
Häufige Fragen zum Quereinstieg
Kann ich ohne Ausbildung in der Sicherheitsbranche arbeiten?
Ja. Die Branche ist ausdrücklich für Quereinsteiger offen. Gesetzlich genügt für den Einstieg die §34a-Unterrichtung; für bestimmte Tätigkeiten die Sachkundeprüfung. Ein bestimmter Schul- oder Ausbildungsabschluss ist nicht vorgeschrieben.
Welcher Abschluss hilft Quereinsteigern mit Berufspraxis?
Die IHK-Fortbildung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" ist gezielt für Quereinsteiger mit Berufspraxis konzipiert und macht die Qualifikation formal sichtbar – sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Was erwarten Arbeitgeber von Quereinsteigern?
Neben dem §34a-Nachweis meist eine positive behördliche Zuverlässigkeitsprüfung, Schichtbereitschaft, oft einen Führerschein und gute Deutschkenntnisse. Das sind Marktanforderungen, keine durchgängig gesetzlichen Pflichten. Die Anmeldung im Bewacherregister nimmt der Arbeitgeber vor.
Als Quereinsteiger gefunden werden
Trag ein, was du mitbringst – auch als Einsteiger. Sicherheitsdienste aus deiner Region, die Quereinsteiger suchen, finden dich.
Weiter im Ratgeber
Quellen & Stand
Informationsstand: August 2026. Rechtsrahmen: §34a GewO/BewachV; der Weg „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" für Quereinsteiger nach IHK-Angaben.
- §34a Gewerbeordnung – gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html
- Bewachungsverordnung (BewachV) – gesetze-im-internet.de/bewachv_2019
- IHK – Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Quereinstieg) – ihk.de