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Ratgeber · FAQ

Häufige Fragen zur Sicherheitsbranche

Kurze, belastbare Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Einstieg, §34a, Ausbildung, Weiterbildung und Verdienst. Für die ausführliche Erklärung führt jede Antwort zur passenden Themenseite.

Aktualisiert: August 2026

Brauche ich für einen Security-Job den §34a-Schein?

Für die meisten Bewachungstätigkeiten im erlaubnispflichtigen Bewachungsgewerbe ja – als Unterrichtung oder, je nach Tätigkeit, als Sachkundeprüfung. Details auf der §34a-Seite.

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung (40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) ist eine Teilnahme ohne Prüfung und genügt für allgemeine Bewachung. Die Sachkundeprüfung ist eine bestandenspflichtige IHK-Prüfung für bestimmte Tätigkeiten.

Kann ich als Quereinsteiger einsteigen?

Ja, ein bestimmter Abschluss ist gesetzlich nicht nötig. Der Mindesteinstieg ist die §34a-Unterrichtung; die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist ein guter formaler Nachweis für Quereinsteiger mit Praxis.

Welche Ausbildungen gibt es?

Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahre) und die Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) – beide anerkannte duale Ausbildungsberufe mit IHK-Abschluss.

Wie kann ich mich weiterqualifizieren?

Über die Aufstiegsfortbildungen Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft und Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (DQR-Niveau 6) sowie Spezialisierungen wie Waffensachkunde, Leitstelle oder Luftsicherheit.

Was verdient man in der Sicherheitsbranche?

Regional und tariflich unterschiedlich; Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn, die Tariflöhne liegen meist darüber und sind nach Bundesland und Tätigkeit gestaffelt. Die Tarifverträge stehen beim BDSW frei als PDF zum Download (bdsw.de/tarife/laendertarifvertraege); persönliche Tarifauskünfte geben die kostenlosen Tarifregister der Bundesländer.

Ab welchem Alter darf ich im Sicherheitsdienst arbeiten?

Für die Beschäftigung als Wachkraft gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren – oder ein anerkannter Abschluss nach §8 BewachV. Für die Prüfung selbst gibt es keine Altersgrenze.

Was ist das Bewacherregister?

Ein bundesweites Register, in dem Wachpersonal vor dem ersten Einsatz erfasst und auf Zuverlässigkeit geprüft wird. Ohne Eintragung ist kein Einsatz zulässig.

Alle Angaben mit Stand August 2026. Rechtliche Details sind auf den jeweiligen Themenseiten mit offiziellen Quellen (GewO, BewachV, IHK, BERUFENET) belegt.

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